Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Neue Führerscheinklasse für das Fahren mit Anhänger
18.12.2012 | FAHRSCHUL-WISSENBE oder B96 – welche Fahrerlaubnis ist die richtige? Wer Gespanne steuert, sollte rechnen können: Beträgt das zulässige Gesamtgewicht (zG) des Anhängers mehr als 750 kg, ist unter Umständen ein eigener Führerschein nötig. Bisher war dies die Fahrerlaubnis der Klasse BE. Ab dem 19. Januar 2013 wird es mit Einführung der neuen Anhängerklasse B96 komplizierter. Hans-Peter Wiegert, Inhaber der Fahrschule Wiegert GmbH erklärt den Unterschied zwischen der alten und der neuen Anhängerklasse: „Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE darf ich an meinen PKW jeden Anhänger ankoppeln, dessen zulässiges Gesamtgewicht bis zu 3,5 t beträgt. Um diese Fahrerlaubnis zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Einfacher ist die neue Klasse B96 zu haben: Die praktische Prüfung entfällt, ich muss lediglich insgesamt sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis.“ Mit dem Eintrag „B96“ im Führerschein dürfen alle Gespanne gesteuert werden, deren zG insgesamt bis zu 4,25 t beträgt – mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind nur 3,5 t erlaubt. Außerdem darf das zG des Anhängers höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, was ab dem 19.01.2013 aber auch den Inhabern eines einfachen Führerscheins der Klasse B erlaubt ist. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer Hans-Peter Wiegert. „Die Klasse B96 bekommt man zwar leichter, dafür ist das zugelassene Gesamtgewicht aber kleiner als bei der Klasse BE, mit der man Gespanne von bis zu 7 t steuern darf. Für Ihre Entscheidung sollten Sie nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät Hans-Peter Wiegert, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt nur noch die Frage: B96 oder BE? Zur Entscheidung für die richtige Anhänger-Klasse berät Hans-Peter Wiegert alle Interessenten gern telefonisch unter 07841 / 280 101 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Wiegert GmbH, Hauptstr. 116, 77855 Achern.
Mehr erfahren >Wichtige Infos zum Jahresende
18.12.2012 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, ein neues Jahr steht vor der Tür – und das bringt unter anderem eine wichtige Änderung für das Fahren mit Anhängern. Worum es dabei geht und was das für Dich bedeutet, erfährst Du in diesem Newsletter. Aber vorher ist erst einmal Weihnachten. Hast Du schon alle Geschenke für Deine Lieben zusammen? Wenn Du Biker in Deiner Familie und unter Deinen Freunden hast, haben wir ein paar tolle Ideen für Überraschungen, die sie garantiert begeistern werden. Lies gleich weiter! Fröhliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Jetzt schon an Weihnachten denken!
15.11.2012 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, draußen wird es immer ungemütlicher, und bald gehen schon wieder die Weihnachtsvorbereitungen los. Damit Du nicht in letzter Minute noch auf die stressige Jagd nach Geschenken gehen musst, haben wir eine Idee vorbereitet, wie Du Freunde und Geschwister dieses Jahr beglücken kannst. Näheres erfährst Du in diesem Newsletter. Biker müssen sich jetzt mit Trennungsschmerz herumschlagen, denn es ist an der Zeit, ihre Maschine in den Winterschlaf zu schicken. Was es dabei zu beachten gilt, haben wir zusammengestellt. Lies gleich weiter und hol Dir alle wichtigen Infos! Eine besinnliche Zeit wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Experten auf Deutschlands Straßen
17.09.2012 | FAHRSCHUL-WISSENFahrlehrer – ein sozialer Beruf mit großer Verantwortung Verkehrsregeln, die Berechnung von Bremswegen oder die Funktionsweise eines Viertaktmotors – das sind Stärken und Kompetenzen, die wohl die meisten von uns mit dem Beruf des Fahrlehrers verbinden würden. Fragt man allerdings jemanden vom Fach, stehen ganz andere Dinge im Vordergrund: „Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen sind die Fähigkeiten, die wir in unserer Branche am meisten brauchen“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Denn die Aufgabe eines Fahrlehrers ist nicht, den Schülern einfach nur Wissen einzutrichtern, sondern sie zu guten, sicheren Fahrern zu machen. Und dazu gehört noch weit mehr als die fachliche Kompetenz.“ #userInhaber# ist sich der Verantwortung, die sein Beruf mit sich bringt, sehr bewusst. „Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung fehlerfrei bestehen und auch praktisch bei den Fahrstunden alles richtig machen – ob er das Gelernte allein am Steuer dann wirklich umsetzt, steht auf einem ganz anderen Blatt.“ Der langjährige Fahrlehrer weiß, dass junge Menschen gern ihre Grenzen austesten und es mit Vorschriften dabei nicht immer ganz genau nehmen. „Um den Schülern wirklich bewusst zu machen, dass sie durch falsches Verhalten im Straßenverkehr ihr eigenes und das Leben anderer zerstören können, ist ein gutes Verhältnis ganz wichtig. Wir müssen den richtigen Ton treffen – und genug Sympathie erwecken, um als Vorbild akzeptiert zu werden.“ Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten sind daher, neben Technik, Recht oder praktischem Fahren, wichtiger Bestandteil der fünfmonatigen Ausbildung an der Fahrlehrerfachschule. Danach folgen mindestens viereinhalb Monate Praktikum. Auszubildende müssen mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE besitzen. Doch damit nicht genug. „Regelmäßige mehrtägige Weiterbildungen sind gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt #userInhaber#. „So bleiben wir in punkto Verkehrsrecht oder Umweltschutz, vor allem aber auch Unterrichtsgestaltung, immer auf dem Laufenden.“ Genauere Auskunft zur Fahrlehrer- oder Führerscheinausbildung gibt #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Doppeltes Glück
17.09.2012 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, kennst Du das auch? Dein bester Freund, Deine Schwester oder ein Kumpel vom Sport hat Geburtstag und Du hast keine Ahnung, was Du verschenken sollst? Da haben wir eine tolle Idee: Die Geburtstagsüberraschung von Deiner Fahrschule. Was das ist, wie es funktioniert und warum diese Überraschung gleich doppelt glücklich macht, erfährst Du, wenn Du weiterliest. Und noch ein tolles Doppelpack: Wenn Du den Auto- und Motorrad-Führerschein in einem Rutsch machst, verbessert das Deine Fahrtüchtigkeit – und Du sparst Zeit und Geld. Näheres erfährst Du in diesem Newsletter. Gute Fahrt auf zwei und vier Rädern wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
15.08.2012 | FAHRSCHUL-WISSENSchon Hustensaft kann Punkte in Flensburg bringen Drogen am Steuer – die meisten Autofahrer werden empört den Kopf schütteln, wenn man sie auf dieses Thema anspricht. Doch viele haben diese Straftat schon begangen, ohne es zu wissen: 80 Prozent der Deutschen ist nicht klar, dass Hustensaft oder Schmerztabletten ihr Fahrverhalten beeinflussen können. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Einfluss von Medikamenten. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzen will, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen und sich im Zweifelsfall beim Arzt oder Apotheker informieren. Gehören Müdigkeit und Benommenheit zu den Nebenwirkungen, sollte das Auto in der Garage bleiben.“ Rund ein Fünftel aller Arzneimittel wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Und das gilt auch für all die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag, fast ohne nachzudenken, schlucken. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß #userInhaber#. Ähnliches gilt für Schmerzmittel – besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen. Schnell eine Tablette gegen die Kopfschmerzen einwerfen und dann zum Grillabend bei Freunden? Wer in diesem Fall auf sein Bier nicht verzichten möchte, sollte das Auto also gleich stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. „Aber auch, wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläser bereits zuviel sein“, meint der engagierte Fahrlehrer. „Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt.“ Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >NEWSLETTER
Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!
Jetzt Newsletter abonnieren