Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Sicher unterwegs an Silvester – Ihre Verantwortung auf der Straß
20.12.2024 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/-r Fahrfreund/-in, die bestandene Fahrprüfung ist zweifellos ein freudiges Ereignis! Der Führerschein allein macht dich aber nicht schlagartig zum souveränen Verkehrsteilnehmer. Da besonders zu den Feiertagen erschwerte Fahrbedingungen herrschen, haben wir für dich in diesem Monat jede Menge nützlicher Informationen zum Thema zusammengestellt. Während der Verkeht zu Weihnachten und Silvesrer stark zunimmt, sind Motorradfahrer in der Winterpause. Bei fallenden Temperaturen und schwindendem Tageslicht heißt es für Biker schweren Herzens vorübergehend Abschied nehmen. Welche Vorkehrungen unerlässlich sind, damit deine Maschine die Winterpause unbeschadet übersteht, erfährst du in unseren "Biker-News". Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Ferien-Infos 2024/25
18.12.2024 | FAHRSCHUL-NEWSTheorieunterricht in den Ferien! Hier könnt ihr teilnehmen: Mo. 23.12.2024 Mo. 30.12.2024 Fahrschule Wiegert Achern Do. 02.01.2025 Fahrschule Gies Achern Ab dem 07.01.2025 findet wieder um 18:00 Uhr regulär Unterricht statt. Ab 2025 könnt ihr diesen hier besuchen: Mo., Di., Mi. Fahrschule Wiegert Achern Di., Do. Fahrschule Gies Achern Mi. Fahrschule Gies Renchen-Ulm Wir wünschen euch ganz tolle Winterferien und einen guten Rutsch ins Jahr 2025! Euer Team der Fahrschule Wiegert.
Mehr erfahren >Große Weihnachtsgutschein- Aktion!!!
17.12.2024 | FAHRSCHUL-NEWSAm 20.12. und am 23.12. könnt ihr bei uns Gutscheine erhalten, deren Preise wir verdoppeln. Aus 50€ wird ein 100€ Gutschein und aus 100€ machen wir einen 200€ Gutschein. Wählt aus diesen beiden Angeboten aus! Die Anzahl der Gutscheine ist auf 50 Stück limitiert!!! Also kommt zwischen 09:00- 13:00 Uhr vorbei :)! Achtung! Pro Anmeldung ist nur 1 Gutschein einlösbar! Nicht kompatibel mit anderen Aktionen oder Vergünstigungen! Nicht in bar auszahlbar!
Mehr erfahren >Unfallflucht: (K)ein Bagatelldelikt!?
15.05.2023 | FAHRSCHUL-WISSENEtwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Doch diese könnte sich in Zukunft ändern: In jüngster Zeit wurden Pläne des Justizministers Marco Buschmann (FDP) bekannt, wonach der Tatbestand der Fahrerflucht möglicherweise gelockert werden soll. Demnach soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutsche Richterbund (DRB) äußerten sich skeptisch zu dem Reformvorschlag. Laut einem Sprecher des Justizministeriums befinden sich die Überlegungen zurzeit noch in einem frühen Stadium, bis auf weiteres gilt für sämtliche Verkehrsunfälle die bestehende Gesetzeslage. Um deren Tücken weiß Hans-Peter Wiegert von der Fahrschule Wiegert GmbH: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen,“ so Hans-Peter Wiegert. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch, wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß Hans-Peter Wiegert. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut §142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. Hans-Peter Wiegert appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 30 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt Hans-Peter Wiegert jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 07841 / 1632 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Wiegert GmbH, Sasbacher Str. 12, 77855 Achern.
Mehr erfahren >Früh übt sich: Begleitetes Fahren
15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSENMedienberichten zufolge arbeitet die neue Bundesregierung an einer Reform der Regelungen für Fahranfänger. Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Die Hoffnung: Wer schon in jungen Jahren am Straßenverkehr teilnimmt, verursacht später weniger Unfälle – wie Erfahrungen mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ belegen. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Begleitete Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber# von der #userName# ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt indes nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Motoröl: Herzblut der Mobilität
16.09.2021 | FAHRSCHUL-WISSENBis Ende des 20. Jahrhunderts galt Rohöl für die Menschheit als „schwarzes Gold“. Mittlerweile genießen fossile Brennstoffe zwar einen weit weniger guten Ruf, doch nach wie vor ist Öl das Herzblut, das in den Verkehrsadern dieser Welt pulsiert. Für die Lebensdauer und Funktionsweise eines Motors ist die zähklebrige Flüssigkeit essentiell. Für Autofahrer wird der Umgang mit Motoröl deshalb Routine sein, doch viele Menschen vernachlässigen Kontrolle und Wartung. Dabei kann eine solche Fahrlässigkeit gravierende, meist irreparable Motorschäden nach sich ziehen. Denn das Öl ist ein echter Allrounder und schützt den Fahrzeugantrieb auf vielfältige Weise: „Die Schmierfähigkeit der Flüssigkeit sorgt dafür, dass die Bauteile des Motors nicht aneinanderreiben und schützt so vor Verschleiß und Korrosion“, erklärt #userInhaber# von der #userName# aus #userCity#. „Zudem kühlt und reinigt es den Motor von Asche, Ruß und metallischem Abrieb.“ Die thermische Belastung der Bauteile des Motors lassen den Ölvorrat jedoch nach und nach verdampfen. Zusätzlich mindern Verbrennungsrückstände, Spriteintrag und Abrieb im Lauf der Zeit die Qualität des Öls. Deshalb ist es erforderlich, den Ölstand regelmäßig zu kontrollieren, bei Bedarf Flüssigkeit nachzufüllen und gelegentlich einen vollständigen Ölwechsel vorzunehmen. „Viele Autofahrer verlassen sich in Sachen Öl auf die Werkstatt oder die Fahrzeugtechnik“, so #userInhaber#. „Doch wenn die Signalleuchte blinkt, ist es mitunter schon zu spät!“ #userInhaber# rät deshalb dazu, den Ölstand routinemäßig bei circa jedem dritten Tankstopp zu prüfen: „Für ein korrektes Messergebnis sollte der Motor noch warm sein. Weil jedes Modell in Sachen Öl unterschiedliche und teils sehr spezifische Anforderungen an Füllmenge und Sorte stellt, orientieren Sie sich unbedingt an den Herstellerangaben.“ Auch für den aufwendigeren Ölwechsel gibt es verbindliche Vorgaben seitens der Fahrzeughersteller. Die für die Häufigkeit relevanten Parameter sind die gefahrene Strecke in Kilometern und – unabhängig des tatsächlichen Betriebs – ein zeitliches Intervall. #userInhaber# empfiehlt weniger versierten Schraubern, den Ölwechsel vom Fachmann durchführen zu lassen: „In Eigenregie erfordert ein Ölwechsel nicht nur das passende Werkzeug und nötige Geschick, auch die Entsorgung des Altöls kann zum Problem werden. Die meisten Werkstätten bieten einen Ölwechsel als Komplettservice oder als Teil einer umfassenderen Inspektion verhältnismäßig günstig an.“ Bei neueren Modellen überwacht indes der Bordcomputer den Ölvorrat des Fahrzeugs und meldet frühzeitig Handlungsbedarf. Dies gilt übrigens auch für Elektro- und Hybridantriebe: Diese benötigen zwar kein klassisches Motoröl, jedoch werden auch die hier eingesetzten, synthetischen Schmierstoffe aus Erdöl oder -gas gewonnen. Es scheint, dass auch die vermeintliche Zukunft der Mobilität nicht ohne das schwarze Gold auskommt. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >NEWSLETTER
Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!
Jetzt Newsletter abonnieren